Verbotene Gegenstände

Verbotene Gegenstände und unzulässige Nutzung der Lagereinheiten

Kurzübersicht gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Die Lagereinheiten dürfen ausschließlich zur Einlagerung zulässiger Gegenstände genutzt werden. Aus Sicherheits- und Rechtsgründen ist die Lagerung bestimmter Gegenstände untersagt. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen AGB.

 

Grundsatz

Gelagert werden dürfen nur Gegenstände,

– die dem Mieter gehören oder

– deren Lagerung dem Mieter rechtlich erlaubt ist.

 

Die Nutzung der Lagereinheit ist ausschließlich zu Lagerzwecken zulässig.

 

Verbotene Gegenstände

Die Einlagerung der folgenden Gegenstände ist nicht erlaubt:

 

Wertsachen und besondere Gegenstände

– Juwelen, Pelze

– Kunstobjekte, Sammlerstücke

– unersetzliche Gegenstände

– Gegenstände mit besonderem ideellen oder speziellem Wert

 

Geld und Finanzwerte

– Bargeld

– Wertpapiere, Aktien, Gesellschaftsanteile

 

Lebensmittel und Lebewesen

– Lebensmittel oder verderbliche Waren (Ausnahme nur bei vollständig schädlingssicherer Verpackung ohne Schädlingsbefall, ohne Anziehung von Schädlingen und ohne sonstige Belästigung)

– Tiere oder sonstige Lebewesen

 

Brand-, Explosions- und Gefahrstoffe

– brennbare oder entzündliche Stoffe oder Flüssigkeiten (z. B. Gas, Benzin, Öl, Farben, Lösungsmittel)

– unter Druck stehende Gase

– Feuerwerkskörper

– Waffen, Munition, Sprengstoffe

– Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe

– wassergefährdende Stoffe

– Giftmüll, Asbest, sonstige gefährliche Materialien

 

Abfälle und Emissionen

– Müll oder Abfall jeglicher Art

– toxische, gefährliche oder tierische Abfälle

– Gegenstände oder Materialien, die Rauch, Gerüche, Gase, Partikel oder Geräusche abgeben oder Dritte beeinträchtigen können

 

Weitere verbotene Gegenstände

– Düngemittel

– verbotene oder unrechtmäßig erworbene Substanzen

– defekte oder sicherheitsrelevante Lithium-Akkus oder vergleichbare Energiespeicher mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr

– Kraftfahrzeuge im Sinne der StVO (z. B. Pkw, Motorräder, Roller, Quads oder vergleichbare motorisierte Fahrzeuge)