Verbotene Gegenstände
Verbotene Gegenstände und unzulässige Nutzung der Lagereinheiten
Kurzübersicht gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Lagereinheiten dürfen ausschließlich zur Einlagerung zulässiger Gegenstände genutzt werden. Aus Sicherheits- und Rechtsgründen ist die Lagerung bestimmter Gegenstände untersagt. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen AGB.
Grundsatz
Gelagert werden dürfen nur Gegenstände,
– die dem Mieter gehören oder
– deren Lagerung dem Mieter rechtlich erlaubt ist.
Die Nutzung der Lagereinheit ist ausschließlich zu Lagerzwecken zulässig.
Verbotene Gegenstände
Die Einlagerung der folgenden Gegenstände ist nicht erlaubt:
Wertsachen und besondere Gegenstände
– Juwelen, Pelze
– Kunstobjekte, Sammlerstücke
– unersetzliche Gegenstände
– Gegenstände mit besonderem ideellen oder speziellem Wert
Geld und Finanzwerte
– Bargeld
– Wertpapiere, Aktien, Gesellschaftsanteile
Lebensmittel und Lebewesen
– Lebensmittel oder verderbliche Waren (Ausnahme nur bei vollständig schädlingssicherer Verpackung ohne Schädlingsbefall, ohne Anziehung von Schädlingen und ohne sonstige Belästigung)
– Tiere oder sonstige Lebewesen
Brand-, Explosions- und Gefahrstoffe
– brennbare oder entzündliche Stoffe oder Flüssigkeiten (z. B. Gas, Benzin, Öl, Farben, Lösungsmittel)
– unter Druck stehende Gase
– Feuerwerkskörper
– Waffen, Munition, Sprengstoffe
– Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe
– wassergefährdende Stoffe
– Giftmüll, Asbest, sonstige gefährliche Materialien
Abfälle und Emissionen
– Müll oder Abfall jeglicher Art
– toxische, gefährliche oder tierische Abfälle
– Gegenstände oder Materialien, die Rauch, Gerüche, Gase, Partikel oder Geräusche abgeben oder Dritte beeinträchtigen können
Weitere verbotene Gegenstände
– Düngemittel
– verbotene oder unrechtmäßig erworbene Substanzen
– defekte oder sicherheitsrelevante Lithium-Akkus oder vergleichbare Energiespeicher mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr
– Kraftfahrzeuge im Sinne der StVO (z. B. Pkw, Motorräder, Roller, Quads oder vergleichbare motorisierte Fahrzeuge)