Versicherungsschutz

Für in einer gebuchten Lagerbox eingelagerte Gegenstände besteht während der Mietzeit ein durch Christ Storage organisierter Versicherungsschutz. Die Versicherungsleistung wird ausschließlich durch den Versicherer auf Grundlage der geltenden Versicherungsbedingungen erbracht. Christ Storage ist weder Versicherer noch Schadenregulierer.

Diese Seite dient der allgemeinen Information. Maßgeblich für Art, Umfang, Ausschlüsse und Voraussetzungen des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die jeweils geltenden Versicherungsbedingungen des Versicherers sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Christ Storage.

 

Versicherungssummen

Jede Lagerbox ist automatisch bis zu einem Warenwert von 1.000 € versichert.
Optional kann im Buchungsprozess eine höhere Gesamtversicherungssumme bis maximal 20.000 € je Lagerbox gewählt werden.

Die ausgewählte Versicherungssumme stellt den gesamten versicherten Wert der eingelagerten Gegenstände je Lagerbox dar.

Bei einer Erhöhung der Versicherungssumme muss diese dem vollen Neuwert aller eingelagerten Gegenstände entsprechen. Im Schadenfall kann eine bestehende Unterversicherung angerechnet werden.

Änderungen oder Erhöhungen des Versicherungsschutzes während der Mietzeit wirken frühestens ab Bestätigung und nicht rückwirkend.

 

Versicherte Gefahren

Der Versicherungsschutz umfasst vorbehaltlich der Versicherungsbedingungen insbesondere Schäden durch:

• Brand, Blitzschlag und Explosion
• Einbruchdiebstahl und Vandalismus
• Raub oder räuberische Erpressung
• Leitungswasser und Sprinklerleckage
• Sturm und Hagel
• Elementargefahren wie Starkregen und Überschwemmung
• Anprall von Fahrzeugen, Einsturz von Gebäudeteilen sowie innere Unruhen

Nicht versichert sind Schäden durch einfachen Diebstahl, Abhandenkommen, ungeklärte Verluste oder Inventurdifferenzen, sofern diese nicht auf eine versicherte Gefahr zurückzuführen sind.

Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen des Versicherers.

 

Nicht versicherte Gegenstände

Nicht versichert sind insbesondere lebende Tiere und Pflanzen, verderbliche Waren, Bargeld, Geldersatzmittel, Wertpapiere, Urkunden, Münzen, Briefmarken, Edelmetalle, Edelsteine, Schmuck, Antiquitäten, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Sammlerstücke sowie sonstige Gegenstände von außergewöhnlichem Wert.
Ebenfalls nicht versichert sind gefährliche, verbotene oder gesetzlich eingeschränkte Stoffe und Gegenstände.

Maßgeblich für sämtliche Ausschlüsse und Begrenzungen sind ausschließlich die jeweils geltenden Versicherungsbedingungen des Versicherers.

 

Entschädigung

Die Entschädigung erfolgt grundsätzlich zum Neuwert der versicherten Gegenstände.
Sofern Gegenstände zum Zeitpunkt des Schadens nur noch einen Restwert von 40 % oder weniger aufweisen, erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.

 

Rolle von Christ Storage

Christ Storage organisiert den Versicherungsschutz als Versicherungsnehmer. Die Prüfung, Anerkennung und Regulierung von Versicherungsfällen obliegt ausschließlich dem Versicherer. Christ Storage übernimmt keine Gewähr für den Eintritt eines Versicherungsfalls oder die Höhe einer Versicherungsleistung.

 

Hinweis zur Hausratversicherung

Bestehende Hausratversicherungen decken eingelagerte Gegenstände häufig nur eingeschränkt oder gar nicht ab. Bitte prüfen Sie vorab Ihren bestehenden Versicherungsschutz.